„…Auf ein Wort!“

EU-DSGVO: Auch der mobile Datenschutz ist betroffen.


Wieder mal was neues, seit dem 25. Mai ist die EU-DSGVO in Kraft und der Umfang und Strafen übertrifft alle Erwartungen. Wieder einmal eine Herausforderung!
Eine der vielen notwendigen Maßnahmen ist der Schutz der personenbezogenen Daten auf mobilen Endgeräten, wie Smartphones, Tabletts, Laptops.
Bei Verlust von personenbezogenen Daten, Diebstahl etc., muss der Verantwortliche dieses unverzüglich, max. innerhalb von 72 Stunden, an die Aufsichtsbehörde zu melden.
Besser ist die Vorbeugung durch geeignete Aufbewahrungssystem, welche auch noch den Nutzen haben, dass die mobilen Geräte geladen und mit frischer Software versorgt sind.
Ihre Anforderungen sind uns wichtig und unsere Aufbewahrungssysteme so individuell wie Sie!

Ihr Frank Ahlemeyer

08. Juni 2018 von admin
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